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WITTE-Velbert GmbH & Co. KG
Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln mit der Befugnis für sich und seine Vertretungsorgane im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Publikationen
Jahresabschlussbefreiung
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Jahresabschlussbefreiung