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Verwaltung Hamburgischer Gebäude VHG GmbH
Geschäftszweck
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten wie z.B. nach § 1 KWG und § 34c Gewerbeordnung. Die Gesellschaft beteiligt sich als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co., Hamburg, die Immobilien verwaltet, die im wesentlichen von Behörden, Ämtern und anderen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt werden.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Jahresabschluss
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