TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Immobilien und damit in Zusammenhang stehenden Beteiligungen sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung als auch in fremden Namen und für fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Das schließt die Aufnahme von Darlehen, auch von Gesellschaftern, und die Vergabe von Aufträgen, seien es Bau-, Renovierungs-, Verwaltungs-, Wartungs- oder sonstige Aufträge, gleich welcher Art, mit ein. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte und keine Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 KWG, keine Geschäfte im Sinne von § 2 InvG und keine Geschäfte im Sinne des § 34c GewO betreiben.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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