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Tiroler Baugenossenschaft Vereinigung zur Förderung der Bauunternehmer des
Geschäftszweck
Baugewerbe Handelsgewerbe
Vertretungsregelung
Vertretungsbefugt sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer Obmann oder Obmann-Stellvertreter sein muß, sowie der Obmann oder Obmann-Stellvertreter gemeinsam mit einem Prokuristen.
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Beteiligungen
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Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH
Anteil: 50,00%
Publikationen
Protokoll d. Generalversammlung
Antrag
Protokoll d. Generalversammlung
Beschluss d. Vorstandes
Antrag
Ergänzungsantrag
Antrag
Beschluss d. Vorstandes
Antrag
Antrag
Mitteilung
Ergänzungsantrag
Mitteilung
Antrag
Antrag
Antrag
Einbringungsvertrag
Protokoll d. Generalversammlung
Antrag
Sonstiges Dokument
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