SUPRENUM-Gesellschaft für numerische Superrechner mbH
Geschäftszweck
Gegenstand des Unternehmens ist Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Super-Computing und das gesamte Management sowie die kommerzielle Verwertung der Ergebnisse des SUPRENUM-Vorhabens. Die Gesellschaft wird hierzu insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten SUPRENUM-Vorhaben koordinieren und kann sich selbst an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Aufgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit SUPRENUM-Vorhaben oder anderen Vorhaben, die sich mit diesem Wissensgebiet befassen und den Ergebnissen dieser Vorhaben stehen.
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
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