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St. Gallische Kantonalbank
Geschäftszweck
Zweck der Gesellschaft ist der gewinnorientierte Betrieb einer Universalbank, und zwar als mit Staatsgarantie versehene Kantonalbank. Der Geschäftsbereich erstreckt sich auf alle Arten von Bank-, Finanzierungs-, Beratungs-, Handels- und Dienstleistungsgeschäften. Die Gesellschaft strebt bei ihrer Tätigkeit eine nachhaltige Wertsteigerung an. Sie leistet für die Staatsgarantie eine jährliche Abgeltung. Einzelheiten zum Geschäftsbereich werden im Geschäfts- und Organisationsreglement und in weiteren Reglementen bestimmt. Die Gesellschaft kann mit anderen Banken zusammenarbeiten, Niederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten, andere Banken übernehmen oder sich daran beteiligen. Andere Unternehmen kann sie übernehmen oder sich an solchen beteiligen, wenn dies zur Sicherung von Forderungen dient oder sonst im eigenen Interesse liegt. Die Übernahme von Banken oder deren Geschäftstätigkeiten ausserhalb des Kantons St.Gallen bedarf der Zustimmung des Kantons, sofern dessen Haftungsrisiko unter der Staatsgarantie wesentlich erhöht wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, Liegenschaften zu erwerben, zu belasten und zu verkaufen.
Vom Hauptsitz St.Galler Kantonalbank AG übernommen
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