Setter Treuhand GmbH
Geschäftszweck
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss, für den mindestens die einfache Mehrheit der Stimmen erforderlich ist, Geschäftsführer bestellen oder abberufen und einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. In gleicher Weise sind die Gesellschafter auch berechtigt, einzelne oder sämtliche Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
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