Sennmooser GmbH
Geschäftszweck
Das Erwerben, Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Anteilen an Gesellschaften sowie die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für konzernangehörige Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern in Tochtergesellschaften der Gesellschaft stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Netzwerk
Publikationen
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