Senioren Wohnpark Weser GmbH
Geschäftszweck
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
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Finanzübersicht
Diese Firma ist von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses befreit (§ 264 Abs. 3 / § 264b HGB) und wird stattdessen im Konzernabschluss der Muttergesellschaft konsolidiert.