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Geschäftszweck
Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. In diesem Rahmen hat sie folgende Aufgaben: (a.) Sie versorgt den Schweizerfranken-Geldmarkt mit Liquidität. (b.) Sie gewährleistet die Bargeldversorgung. (c.) Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme. (d.) Sie verwaltet die Währungsreserven. (e.) Sie trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei. Sie wirkt bei der internationalen Währungskooperation mit. Sie arbeitet dazu nach Massgabe der entsprechenden Bundesgesetzgebung mit dem Bundesrat zusammen. Sie erbringt dem Bund Bankdienstleistungen. Dabei handelt sie im Auftrag der zuständigen Bundesstellen. Die Nationalbank hat das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten.
Vom Hauptsitz Schweizerische Nationalbank übernommen
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