S
Schuwerk GmbH
Geschäftszweck
Die Übernahme von Planungen, deren Leitung und Überwachung. Die Gesellschaft hat die für die Berufsausübung geltenden Berufspflichten nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes zu beachten.
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Publikationen
Jahresabschluss
Jahresabschluss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Registerbekanntmachung