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SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Jahresabschluss
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