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Raiffeisenbank Leoben-Bruck eGen
Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wovon mindestens eines der Obmann oder ein Obmannstellvertreter sein muss. Die Genossenschaft wird bei Bankgeschäften durch zwei Geschäftsleiter gemeinsam oder durch einen Geschäftsleiter gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten.
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