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ORKON Hoch- und Tiefbau GmbH
Geschäftszweck
Ausübung des Baumeistergewerbes gemäß § 94 GewO sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Der/Die Gesellschafter/innen kann/können, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Details
23.04.2021
31.12.
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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