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OCTA Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen, deren Zweck der Erwerb, die Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und beweglichen Sachen und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art sowie Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck ist; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Jahresabschluss
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