MVZ Radiologie Tempelhof GmbH
Geschäftszweck
Die Errichtung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V. Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen, soweit sie hierzu insbesondere nach geltendem Vertragsarzt- und Berufsrecht berechtigt ist. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen, insbesondere auch wirtschaftlich-medizinische Kooperationen mit Leistungserbringern auf dem Gebiet des Gesundheitswesens einzugehen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
21.02.2019
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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