MOLSURA Vermietungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Vermietung von Gegenständen jeder Art und die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden, insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, für die Gesellschaft, im eigenen Namen und für Dritte gleichzeitig zu handeln (Befreiung von § 181 BGB).
Details
06.06.2000
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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