MLP Finanzberatung SE
Geschäftszweck
Die Beratung, der Vertrieb und die Vermittlung von Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen, insbesondere die Beratung und Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen jeglicher Art, Beratung und Vermittlung von Darlehensverträgen jeglicher Art, Beratung und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Beratung und Vermittlung von Verträgen über Geschäftsausstattung und andere Sachwerte, welche nicht als Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG qualifizieren, sowie über Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auch Erwerb, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien als Immobilienverwalter bzw. Immobilienprojektentwickler, Beratung und Vermittlung von Bausparverträgen, Beratung und Vermittlung von Zahlungs-, Informations- und Kontoinformationsdiensten und Bankgeschäften, -dienstleistungen und -produkten (insbesondere Kredit- und vergleichbaren Zahl- bzw. Bonuskarten, Spar- und Festgeldkonten sowie Zahlungsverkehrskonten), von Versicherungsdienstleistungen bzw. -produkten (einschließlich von Produkten der betrieblichen Altersversorgung), Leasingverträgen sowie mit diesen vergleichbaren Dienstleistungen, die erlaubnisfrei oder nach §§ 34c, d, und i GewO betrieben werden dürfen, Beratung und Vermittlung im Bereich der betrieblichen Vorsorge, insbesondere die renten- und versicherungsmathematische Beratung sowie die Beratung auf allen Gebieten der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung, Pensions- und andere Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen, Unterstützungskassen sowie deren Verwaltung, Kaufpreisrenten, einschließlich der Durchführung versicherungsmathematischer Berechnungen zu Pensions- und anderen Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen, Unterstützungskassen und Kaufpreisrenten und Wertkonten sowie den Einsatz betrieblicher Krankenzusatzversorgung und betrieblicher Berufsunfähigkeitsvorsorge sowie die Rentenverwaltung; Personalvermittlung, sowie von
Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Details
20.03.2017
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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