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MEI-KO Liegenschaftsverwertungs GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, bestimmt deren Vertretungsbefugnis der jeweilige Bestellungsbeschluß.
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