Mann + Hummel Komplementär GmbH
Geschäftszweck
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung solcher Beteiligungen und Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Mann + Hummel Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zwischen der Gesellschaft und der Mann + Hummel Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer stets von den Beschränkungen des §181 BGB befreit, und zwar auch für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die den Eintritt der Gesellschaft als geschäftsführende Gesellschafterin in die Mann + Hummel Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG betreffen.
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