LHI Portunus II Genüsse-GmbH
Geschäftszweck
1. Erwerben, Halten und Verwalten von Genussscheinen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 2. Der Unternehmensgegenstand gemäß Ziffer 1 wird finanziert durch die Begebung von Genussscheinen. Darüber hinaus erfolgt die Aufnahme von Fremdkapital nur zur Liquiditätssteuerung bis zu einer Höhe von 10 % des Nettoinventarwertes der Gesellschaft, d.h. des Wertes der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine solche zusätzliche Fremdkapitalaufnahme darf lediglich für einen kurzen Zeitraum bis zu sechs Monaten erfolgen. 3. Geschäfte gemäß §§ 34 c und 34 f GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen. Geschäfte, die einer finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedürfen, werden ebenfalls nicht getätigt und sind ausgeschlossen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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