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LEG Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Finanzübersicht
Finanzielle Gesundheit
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Konsolidiert im Konzernabschluss
LEG Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wurde im Konzernabschluss der LEG Immobilien SE konsolidiert und veröffentlicht daher keinen eigenen Jahresabschluss (§ 264 Abs. 3 / § 264b HGB).
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Publikationen
Jahresabschluss
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
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