Kommunalkredit Austria AG Zweigstelle Deutschland
Geschäftszweck
der Betrieb folgender Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG), BGBl 1993/532 idgF, zu denen die Gesellschaft aufgrund der von der Europäische Zentralbank (EZB) erteilten Konzession berechtigt ist (die nachstehenden Ziffern und Buchstaben beziehen sich auf § 1 Abs 1 BWG): 1. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft: ausgenommen die Entgegennahme von Spareinlagen); 2. die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft); 3. den Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddar-lehen (Kreditgeschäft); 4. den Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft); 5. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft); 7. den Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Sub-stanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt; 8. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft); 9. die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft; eingeschränkt
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Firmenbeschreibung KI
Kommunalkredit Invest is an Austrian bank for infrastructure that offers flexible Tagesgeld and Festgeld savings products, online banking, and invests the deposited money in sustainable projects such as photovoltaic and wind farms, batteries, social infrastructure, and digital infrastructure.
Details
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Befreiender Konzernabschluss
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