Klinikum Konstanz GmbH
Geschäftszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Erfüllung des Versorgungsvertrags nach Maßgabe des jeweils für die Gesellschaft geltenden Krankenhausplanes, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabeordnung (AO) sowie der Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft verfolgt damit öffentliche Zwecke i. S. d. § 42 LKrO bzw. §§ 102.ff GemO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch das Unterhalten und Betreiben des Klinikums Konstanz und den dazugehörigen ambulanten und stationären Einrichtungen, Medizinschen Versorgungszentren sowie Hilf- und Nebenbetrieben, insbesondere zur stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kranken, zur Durchführung von stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe und der Betrieb einer Kindertagesstätte zur Aufbewahrung und Betreuung von Kindern der Bediensteten. Diese Zwecke werden weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
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