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Jungheinrich Vertrieb Deutschland AG & Co. KG
Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Vertretungsorgane der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Publikationen
Jahresabschlussbefreiung
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Registerbekanntmachung