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Hotel Property Management GmbH
Geschäftszweck
Der Betrieb von Hotels oder hotelähnlichen Betrieben und die Erbringung damit zusammenhängender Leistungen. Sie darf insbesondere auch Grundstücksverwaltungen durchführen. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Publikationen
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