Hochrhein Internationale Rückversicherung Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
Die Rückversicherung, wobei die Gesellschaft lediglich bestehende Verträge oder Vertragsbestände fortführen, ändern und abwickeln sowie in der Abwicklung befindliche Verträge oder Vertragsbestände im Wege der Bestandsübertragung, durch umwandlungsrechtliche Maßnahmen oder über eine Rückversicherungslösung übernehmen kann. Die Gesellschaft ist zu allen im Rahmen von § 120 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetztes zulässigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Details
18.12.2009
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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