H
Hilti Aktiengesellschaft
Vertretungsregelung
Alle zeichnungsberechtigten Personen zeichnen die Firma kollektiv zu zweien. Zeichnungsberechtigt sind die im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein zu Registernummer H.77/87 einge- tragenen Verwaltungsräte (in gegenständlichem Auszug als Aufsichtsräte aufscheinend), die Mitglieder des Vorstandes und die Prokuristen.
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