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Hillmer Architekt GmbH
Geschäftszweck
die Führung eines Architektenbetriebs und ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchtG), die den in der Firma geführten Berufsbezeichnungen nach § 2 HmbArchtG entsprechen
Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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