Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH
Geschäftszweck
Der Betrieb und der weitere Ausbau einer Straßenbahn, von Bahnen besonderer Bauart und eines Omnibusbetriebes zur Beförderung von Personen und Gütern sowie der Betrieb sonstiger Einrichtungen, die dem öffentlichen oder dem privaten Verkehr unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstenden Gegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102, 103 Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Details
29.06.2007
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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