HDI Versicherung AG
Geschäftszweck
Im In- und Ausland a) Der Betrieb aller Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich Beistandsleistungen. b) der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. b) Geschäfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. c) die Prüfung, Entwicklung, Empfehlung und Durchführung von Schadenverhütungsmaßnahmen. d) die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Die Gesesllschaft ist im Rahmen des § 7 Abs. 2 VAG berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
09.05.1983
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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