HDI Lebensversicherung AG
Geschäftszweck
Im In- und Ausland a) der mittelbare und unmittelbare Betrieb sämtlicher Arten von Lebensversicherungen, einschließlich Kapitalisierungsgeschäfte und Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, b) die Vermittlung von Versicherungen, Sparverträgen und Bausparverträgen aller Art, c) die Vermittlung von Anteilen an Fonds gem. § 1 Abs. 1 KAGG, d) sowie die Vornahme sonstiger Geschäfte, die im engen wirtschaftlichen Zusamenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
10.05.2001
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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