gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
(1) Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im In- und Ausland, die nachhaltig dem Gemeinwohl dienen. Die Förderung kann den gesamten jeweils geltenden Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. (2) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (1) hält und verwaltet die Gesellschaft Beteiligungen an ihren steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften zur unmittelbaren Verfolgung der eigenen steuerbegünstigten Zwecken b. gemäß (1) wirkt die Gesellschaft auch planmäßig mit ihrem Unternehmensverbund (also ihren Tochter- und Enkelgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO selbst erfüllen) zusammen. Das planmäßige Zusammenwirken geschieht durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen, um die gemeinsamen satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichen. Hierzu werden die gemeinsamen Grundlagen und Standards für gleichwertige Dienstleistungen in den Bereichen IT, Personal, Finanzen und Recht geschaffen, erarbeitet, gefördert und gepflegt und diese ihren steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften bereitgestellt. (Shared Services). c. gemäß (1) bedient sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (1) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaft, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt). (3) Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zweckdienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus bis zu 5 Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Firmenbeschreibung KI
Deutschlands größte Spendenplattform
Details
19.05.2010
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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