Grötz VerwaltungsGmbH
Geschäftszweck
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein, die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen einen Beherrschungs- und einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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