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Goess-Enzenberg Privatstiftung
Vertretungsregelung
Die Privatstiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, es sei denn, der Stifter und nach dessen Ableben sodann der Beirat, beschließen, einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefug- nis zu erteilen.
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