GLIF+ II Flechtorf GmbH
Geschäftszweck
Der Zweck der Gesellschaft beschränkt sich auf den Erwerb, das Halten und die Bewirtschaftung von Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"), von zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Gegenständen im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB und von Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB ("Immobilien-Gesellschaften") (diese Gegenstände hiernach als "Zulässige Gegenstände" bezeichnet). Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesellschafterin, die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ("IntReal") für das Spezial-AIF- Sondervermögen "GARBE Logistikimmobilien Fonds Plus II" (das "Sondervermögen") gemäß den Anlagebedingungen des Sondervermögens und den Bestimmungen des KAGB ausüben darf. Zulässige Gegenstände umfassen ausschließlich Vermögenswerte nachstehender Art, wobei der Erwerb solcher zulässigen Gegenstände den Bedingungen gemäß § 231 Abs. 1 KAGB und den Anlagebedingungen des Sondervermögens in Einklang mit § 2.2 unterliegt: 2.3.1 Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; 2.3.2 Grundstücke im Zustand der Bebauung; 2.3.3 unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung gemäß § 2.3.2 bestimmt und geeignet sind; 2.3.4 Erbbaurechte unter den in §§ 2.3.1 bis 2.3.3 genannten Bedingungen; 2.3.5 andere Grundstücke und Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbau- rechts; 2.3.6 Beteiligungen an anderen Immobilien- Gesellschaften, unter der Voraussetzung, dass deren Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung auf Tätigkeiten beschränkt ist, welche die Gesellschaft gemäß dieses § 2 ausüben darf; 2.3.7 jedwede Vermögenswerte, die zur Bewirtschaftung der in §§ 2.3.1 bis 2.3.6 genannten Vermögenswerte erforderlich sind; und 2.3.8 folgende liquide Vermögenswerte im Sinne von § 253 KAGB im gesetzlich zulässigen Rahmen:
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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