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Gerhart Hinterwirth ZT GmbH
Geschäftszweck
Ziviltechniker
Vertretungsregelung
Wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, vertritt jeder/jede Geschäftsführer/in selbständig, soferne nicht durch Generalversammlungs- oder Gesellschafterbeschluss eine andere Vertretungsbefugnis, etwa auch eine gemischte Vertretung eines/r Geschäftsführers/in mit einem/r Prokuristen/in, festgelegt wird.
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