GARBE Industrial Real Estate GmbH
Geschäftszweck
a.) Entwurf, Planung, Entwicklung, Errichtung, Verwaltung, An- und Vermietung von Gewerbe-, Industrie- und Unternehmensimmobilien, insbesondere für logistische Zwecke (Logistikimmobilien), b.) Erwerb und die Veräußerung von Eigentum, Erbbaurechten oder sonstigen Nutzungsberechtigungen an Grundstücksflächen, die mit Gewerbe-, Industrie- oder Unternehmensimmobilien, insbesondere für logistische Zwecke (Logistikimmobilien), bebaut oder zu bebauen sind, ausgenommen Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung bedürfen, c.) Erwerb, Gründung, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften (nachfolgend "Projektgesellschaften" genannt) sowie die Übernahme der Geschäftsführung in und die Steuerung, Koordination und Beratung von Beteiligungsunternehmen, insbesondere als Führungs- und Funktionsholding, d.) Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewerbe-, Industrie- und Unternehmensimmobilien, insbesondere für logistische Zwecke (Logistikimmobilien), ausgenommen Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung bedürfen, e.) sofern und soweit es sich nicht um erlaubnis- oder anzeigepflichtige Tätigkeiten handelt, das Auflegen und Initiieren sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fonds-Konstruktionen, insbesondere auch nach deutschem und luxemburgischen Investment- und Kapitalanlagerecht, f.) Vermittlung von Finanzanlagen, soweit hierfür keine über § 34f Abs.1 Gewerbeordnung hinausgehende Erlaubnis erforderlich ist, g.) Tätigkeit als Generalübernehmer im Zusammenhang mit Gewerbe-, Industrie- und Unternehmensimmobilien, insbesondere für logistische Zwecke (Logistikimmobilien), ausgenommen Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung bedürfen, h.) Eingehen von Kooperationen (Joint- Ventures) in Form rein schuldrechtlicher Beziehungen und auf Basis eines Gemeinschaftsunternehmens zur Erbringung von Täti
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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