FTI-Andersch Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftszweck
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und Erteilung von Bestätigungsvermerken über solche Prüfungen, b) betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratungen und Begutachtungen und Wahrung fremder lnteressen sowie c) treuhänderische Verwaltungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen . Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen sowie von deren Geschäftsführern und Vorständen, insbesondere die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, die Entwicklung von Sanierungskonzepten und die Erstellung von Sanierungsgutachten, die Durchführung von internen Ermittlungen und forensischen Untersuchungen, das lnterimsmanagement, betriebswirtschaftliche Beratung und Begutachtung und Wahrung fremder lnteressen sowie die treuhänderische Verwaltung.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
11.06.2019
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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