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FLOR Vermietungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung sowie Verpachtung von Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch beide Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer und Prokuristen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte mit der Deutsche Gesellschaft für Immobilien- und Anlagen-Leasing mbH und den ihr angeschlossenen Gesellschaften befreit.
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