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Energiegemeinschaft Fulpmes eGen
Vertretungsregelung
Die Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder ge- meinsam, wovon mindestens eines der Obmann oder ein Obmann- Stellvertreter sein muss. Sind Prokuristen bestellt, kann die Vertretung und firmenmäßige Zeichnung auch in der Weise erfolgen, dass der Unterschrift des Obmannes oder eines Obmann-Stellvertreters die Unterschrift eines Prokuristen beigefügt wird.
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