Die Sparkasse Bremen AG
Geschäftszweck
Der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ("KWG") sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1a KWG und sonstigen Dienstleistungen; ausgenommen hiervon ist das Investmentgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 KWG. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst sowie durch Tochter- und Beteiligungs- unternehmen verwirklichen.Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt in der Region Bremen. Die Gesellschaft erbringt im Rahmen von Absatz (1) geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes unter Berücksichtigung ihrer am Gemeinwohl orientierten Aufgabenstellung. Sie gibt insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern, fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und dient der Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes.
Vertretungsregelung
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Firmenbeschreibung KI
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