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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Geschäftszweck
1. Der Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Eisenbahner und von der Deutschen Bahn AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögen als betriebliche Sozialeinrichtung anerkannt. 2. Der Verein schließt Lebensversicherungen in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversicherungen ab. 3. Der Verein ist berechtigt, Mit- und Rückversicherung gleicher Art für andere Versicherungsunternehmen zu übernehmen. Er kann als Vermittler von Bausparverträgen und InvestmentfondsAnteilen tätig werden, soweit § 7 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz nicht entgegensteht. 4. Der Verein ist berechtigt, Kapitalisierungsgeschäfte sowie Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu betreiben.
Vertretungsregelung
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Nach dem Beschluß des Aufsichtsrates vom 10.09.1949 sind die Mitglieder des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt.
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