Deutsches Rotes Kreuz Rostock Lebensperspektive gemeinnützige GmbH
Geschäftszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der Jugendhilfe, Erziehung und Volksbildung. Daneben kann die Gesellschaft auch ideell und finanziell andere steuerbegünstigten Körperschaften im Deutschen Roten Kreuz mit den genannten Zwecken durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung eines selbstständigen und ausgeglichenen Lebens von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes der Menschen in Rostock, die Unterstützung Bedürftiger sowie die Wohlfahrt und Gesundheit in entsprechenden Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe z.B. Frühförderstelle, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Stadtteil- und Begegnungszentrum / Mehrgenerationenhaus. Die Satzungszwecke werden zudem verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft planmäßig zusammen mit dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rostock e.V. mit Sitz in Rostock, indem dieser Räumlichkeiten an die Gesellschaft zwecks Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend bezeichneten Dienstleistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt: Küchen- und Cateringleistungen, Leistungen im Bereich Fahrdienst, Leistungen im Bereich Wäscherei, Leistungen im Bereich Haustechnik, Leistungen im Bereich Personal, Leistungen im Bereich IT, Leistungen im Bereich Geschäftsstelle (Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamtskoordination, Innenrevision, Beteiligungscontrolling, zentrales Sekretariat) Leistungen im Bereich Qualitätsmanagement Leistungen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung Leistungen im Bereich zentraler Telefondienst und Poststelle Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Leistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nachhaltiger erfüllen kann.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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