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Deutsche Multimedia Service GmbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, die Beteiligung und die Verwaltung von Breitbandkabelnetzen insbesondere auf den Netzebenen vier und drei
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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