DALARNA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Unmittelbare und mittelbare Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und beweglichen Sachen, Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, sowie alle Tätigkeiten und Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung bedürfen
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
22.01.2009
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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