Comitis Management GmbH
Geschäftszweck
ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel von Spezial-AIF nach einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der jeweiligen Anleger im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB (kollektive Vermögensverwaltung) auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB. Insoweit und solange die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 S. 1 KAGB vorliegen, wird sich die Gesellschaft den Regelungen des KAGB nicht in seiner Gesamtheit unterwerfen. 2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin (i) eines AIF in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und (ii) einer Kommanditgesellschaft, die sich an einem solchen AIF als (geschäftsführende) Kommanditistin beteiligt. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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