Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) werden nicht ausgeführt.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Es können auch stellvertretende Geschäftsführer bestellt werden. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, für die Gesellschaft, im eigenen Namen und für Dritte gleichzeitig zu handeln (Befreiung von § 181 BGB).
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