Caleus European Investment Management GmbH
Geschäftszweck
Ausschließlich die Verwaltung von Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Beteiligung als geschäftsführender Gesellschafter unter der Voraussetzung des § 20 Abs. 6 KAGB, keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO, der geografische Anlagefokus der von der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 1 verwalteten Spezial-AIF wird schwerpunktmäßig im europäischen Ausland liegen
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
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