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Aurum Impact Invest GmbH
Geschäftszweck
die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erreichung des Gesellschaftsgegenstandes erforderlich und zweckdienlichen Geschäfte vorzunehmen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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